Rz. 343

Auch die sofortige Meldung eines Versicherungsfalles beim Rechtsschutzversicherer ist empfehlenswert. Zwar mag einem dies in manchem, insbesondere eindeutig gelagerten Fall überflüssig erscheinen. Außerdem hat leider jede Schadensmeldung bei einer Rechtsschutzversicherung zur Folge, dass dort ein "Fall" angelegt wird, was dann später einmal bei der Frage der Kündigung des Rechtsschutzversicherungsverhältnisses eine Rolle spielen kann. Denn einige Rechtsschutzversicherungen schauen bei dieser Frage allein darauf, wie viel Fälle gemeldet worden sind, ungeachtet der Frage, ob überhaupt jemals Versicherungsleistungen ausgekehrt oder (im Obsiegensfall) später wieder von der Gegenseite erstattet worden sind.

 

Rz. 344

Die Erfahrung lehrt jedoch, dass oftmals gerade vermeintlich eindeutige Fälle eine besonders schnelle Klageerhebung erforderlich machen. Wenn dann erst die Kostendeckungszusage (KDZ) eingeholt werden muss, geht oftmals wertvolle Zeit verloren. Und das kann sich fatal auswirken, wenn die gegnerische Versicherung unglücklicher Weise genau im dem Zeitraum zahlt, in dem der Anwalt des Geschädigten noch um die KDZ bemüht ist.

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