Rz. 475
Um aufzuzeigen, in welcher Weise die Praxis solche Vereinbarungen gestalten könnte, sei beispielhaft auf Punkteschemata verwiesen, die bereits vor dem 1.10.1996 vereinbart wurden und einer gerichtlichen Überprüfung standgehalten haben.[486]
Rz. 476
Beispiel 1
Alter:
▪ | bis 20 Jahre keine Punkte |
▪ | danach jeweils 1 Punkt pro Lebensjahr bis zu 30 Jahren |
▪ | 2 Punkte bis zu 40 Jahren |
▪ | 3 Punkte bis zu 50 Jahren |
▪ | 5 Punkte bis zu 60 Jahren |
Betriebszugehörigkeit:
▪ | 4 Punkte je volles Beschäftigungsjahr |
Unterhaltspflichten:
▪ | 5 Punkte je unterhaltsberechtigtes Kind[487] |
Schwerbehinderung:
▪ | 10 Punkte |
Doppelverdiener:
▪ | 10 Punkte Abzug[488] |
Rz. 477
Beispiel 2
Alter:
▪ | 1 Punkt pro vollendetem Lebensjahr (maximal 55 Punkte) |
Betriebszugehörigkeit:
▪ | 1 Punkt pro vollendetem Beschäftigungsjahr bis 10 Dienstjahre |
▪ | vom 11. Dienstjahr an 2 Punkte pro vollendetem Beschäftigungsjahr (maximal 70 Punkte) |
Unterhaltspflichten:
▪ | 4 Punkte je unterhaltsberechtigtes Kind |
▪ | 8 Punkte für unterhaltsberechtigten Ehegatten |
Schwerbehinderung:
▪ | 5 Punkte (bis 50 % Erwerbsminderung) |
▪ | sowie 1 Punkt für je 10 % Erwerbsminderung über 50 % Erwerbsminderung[489] |
Rz. 478
Beispiel 3
Alter:
▪ | 1 Punkt pro vollendetem Lebensjahr |
Betriebszugehörigkeit:
▪ | 2 Punkte pro vollendetem Beschäftigungsjahr |
Unterhaltspflichten:
▪ | 4 Punkte je Unterhaltsberechtigten |
Schwerbehinderung:
▪ | 5 Punkte bei anerkannter Schwerbehinderung[490] |
Rz. 479
Praxistipp
Alternativ zu den vorstehenden Modellen ist hinsichtlich des Lebensalters auch eine Staffelung denkbar, die den Kreis der schutzbedürftigsten Arbeitnehmer z.B. im Alter zwischen 45 und Anfang 50 lokalisiert. Maßgeblich sind natürlich die individuellen betrieblichen, regionalen und branchenbezogenen Gegebenheiten. Hier könnte dann eine Punktezahl für jedes Lebensalter, jeweils verknüpft mit der Dauer der Betriebszugehörigkeit, vergeben werden. Die höchste Punktzahl würde dann z.B. Arbeitnehmern im Alter von 52 Jahren zugewiesen. Bis zu diesem Alter würde der Punktewert steigen, danach wieder sinken.[491] Als Rahmen könnte nach unten ein Alter von 20 oder 25 Jahren, nach oben das Alter 60 gewählt werden. Unterhaltspflichten und sonstige Sozialdaten würden dann gesondert erfasst. Dabei können durchaus Gewichtungen vorgenommen werden, die von den vorstehenden Beispielen abweichen.
Rz. 480
Praxistipp
Denkbar ist aber auch, dass die Punktevergabe nach Altersgruppen unterscheidet, z.B.:
▪ | bis 34 Jahre: jeweils 1 Punkt pro Lebensjahr, |
▪ | 35 bis 44 Jahre: jeweils 2 Punkte pro Lebensjahr, |
▪ | 45 bis 54 Jahre: jeweils 3 Punkte pro Lebensjahr, |
▪ | 55 und älter: jeweils 1 Punkt pro Lebensjahr. |
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