Rz. 16

Bei der Bearbeitung erbrechtlicher Mandate hat es sich als bewährt erwiesen, die einzelnen beteiligten Personen in einer Art Familienstammbaum des Mandanten bzw. des Erblassers zu erfassen. Anhand dieses Familienstammbaums lässt sich gerade bei der Bearbeitung einer größeren Anzahl von erbrechtlichen Mandaten jeweils schnell die im vorliegenden Mandat bestehende Ausgangsgrundlage erfassen, ohne bei Bearbeitung des Mandats erneut zunächst die Personen- und Verwandtschaftsverhältnisse ermitteln zu müssen.

Darüber hinaus bildet der Familienstammbaum die Grundlage der Ermittlung der einzelnen Erbordnungen gem. §§ 1924 ff. BGB sowie auch der sich daraus ergebenden Erb- und Pflichtteilsquoten. Gerade in Fällen, in denen eine größere Personenanzahl oder ggf. Erben der zweiten oder fernerer Ordnungen beteiligt sind, dient die grafische Darstellung eines Familienstammbaums einerseits dem schnelleren Überblick über die maßgeblichen Verwandtschaftsverhältnisse und andererseits auch der Vermeidung von Fehlern. Die Einbeziehung einer grafischen Darstellung im Mandantengespräch führt zudem sehr schnell dazu, dass auch dem Mandanten auffällt, wenn irgendwelche für die Beurteilung des Sachverhalts maßgeblichen Personen vergessen worden sind.

 

Rz. 17

Beispiel: einfacher Stammbaum

In diesem grafisch dargestellten Familienstammbaum können schließlich die notwendigen Angaben zu den Personen einschließlich Geburts- und Sterbedatum, Verwandtschaftsverhältnis sowie bei Ehegatten Fragen zum Güterstand übersichtlich in einer einzigen Darstellung aufgenommen werden.

 

Rz. 18

Demnach sind zur Ermittlung von beteiligten Personen/Verwandten folgende Angaben erforderlich:

Name
Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser/Abstammung (auch adoptierte Kinder)
Geburtsdatum
ggf. Sterbedatum
eigene Abkömmlinge
ggf. Problemkinder.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge