Rz. 86

Grundsätzlich gilt der Ehevertrag nur für die Dauer der Ehe, also von der Eheschließung oder ggf. erst danach erfolgtem Abschluss an bis zur Rechtskraft der Scheidung oder der Aufhebung der Ehe. Diese beenden seine Wirkungen für die Zukunft.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge