I. Übersicht

 

Rz. 1

Wichtige gesetzliche Grundlagen zur Abrechnung in Familiensachen sind:

das RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz), in Kraft getreten zum 1.7.2004 durch das KostRMoG (1. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz),
das FamGKG (Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen), das durch Art. 2 des FGG-RG (FGG-Reformgesetzes) zum 1.9.2009 in Kraft getreten ist,[1]
das GNotKG (Gerichts- und Notarkostengesetz), z.B. zur Bewertung eines Ehevertrags; das GNotKG wurde zum 1.8.2013 eingeführt und hat die KostO (Kostenordnung) ersetzt,[2]
das JVEG (Justizvergütungsentschädigungsgesetz), für die Berechnung der Sachverständigen- und Zeugenauslagen sowie der Reisekosten eines Beteiligten sowie der ehrenamtl. Richtervergütung,
das FamFG (Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit),[3] das die Definition für die einzelnen Familiensachen sowie verfahrensrechtliche Besonderheiten in Familiensachen regelt, die zum Verständnis der Abrechnung in Familiensachen Voraussetzung sind,
die ZPO (Zivilprozessordnung), soweit Verfahrenskostenhilfe in Ehe- und Familienstreitsachen gewährt wird (siehe § 113 Abs. 1 FamFG) bzw. für alle übrigen Familiensachen in § 76 FamFG auf die Vorschriften der ZPO für die Verfahrenskostenhilfe verwiesen wird,
das BerHG (Beratungshilfegesetz), soweit Beratungshilfe gewährt wird,
die BerufsO (Berufsordnung für Rechtsanwälte) und BRAO (Bundesrechtsanwaltsordnung), soweit ein Anwalt im Rahmen der Beratungshilfe und/oder Verfahrenskostenhilfe ein Mandat annimmt bzw. ablehnt, das Gebührenunterschreitungsverbot zu beachten hat, oder nach Gegenstandswert abrechnet.
 

Rz. 2

Bei der Abrechnung in Familiensachen kommen zwei Gebührentabellen zur Anwendung. Für den Wahlanwalt die Tabelle nach § 13 RVG und für den beigeordneten Rechtsanwalt die Tabelle nach § 49 RVG.

[1] BGBl I 2008, 2586 ff. (Art. 2).
[2] BGBl I 2013, 2586–2712.
[3] BGBl I 2008, 2586 ff. (Art. 1).

II. Das FamFG

1. Einführung

 

Rz. 3

Um besser zu verstehen, wie die Abrechnung in Familiensachen erfolgt, wird ein kurzer Überblick über das Familienverfahrensgesetz geben. Leser, die sich schon auskennen, können ab Rdn 28 weiterlesen.

Das FamFG[4] hat rund 500 Paragrafen und ist wie folgt gegliedert:

 
Buch/Abschnitt §§ Inhalt
Buch 1   Allgemeiner Teil
Abschnitt 1 §§ 1–22a Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 2 §§ 23–37 Verfahren im ersten Rechtszug
Abschnitt 3 §§ 38–48 Beschluss
Abschnitt 4 §§ 49–57 Einstweilige Anordnung
Abschnitt 5   Rechtsmittel
Unterabschnitt 1 §§ 58–69 Beschwerde
Unterabschnitt 2 §§ 70–75 Rechtsbeschwerde
Abschnitt 6

§§ 76–78

(§ 79 ist entfallen)
Verfahrenskostenhilfe
Abschnitt 7 §§ 80–85 Kosten
Abschnitt 8 §§ 86–87 Vollstreckung
Unterabschnitt 1   Allgemeine Vorschriften
Unterabschnitt 2 §§ 88–94 Vollstreckung von Entscheidungen über die Herausgabe von Personen und die Regelung des Umgangs
Unterabschnitt 3 §§ 95–96a Vollstreckung nach ZPO
Abschnitt 9 §§ 97–110 Verfahren mit Auslandsbezug
Unterabschnitt 1 § 97 Verhältnis zu völkerrechtlichen Vereinbarungen und Rechtsakten der EG
Unterabschnitt 2 §§ 98–106 Intern. Zuständigkeit
Unterabschnitt 3 §§ 107–110 Anerkennung und Vollstreckbarkeit ausländischer Entscheidungen
Buch 2   Verfahren in Fam.-Sachen
Abschnitt 1 §§ 111–120 Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 2   Verfahren in Ehesachen; Verfahren in Scheidungssachen und Folgesachen
Unterabschnitt 1 §§ 121–132 Verfahren in Ehesachen
Unterabschnitt 2 §§ 133–150 Verfahren in Scheidungssachen und Folgesachen
Abschnitt 3 §§ 151–168g Verf. in Kindschaftssachen
Abschnitt 4 §§ 169–185 Verf. in Abstammungssachen
Abschnitt 5 §§ 186–199 Verf. in Adoptionssachen
Abschnitt 6 §§ 200–209 Verfahren in Ehewohnungs- u. Haushaltssachen
Abschnitt 7 §§ 210–216a Verf. in GewSch-Sachen
Abschnitt 8

§§ 217–229

(§ 230 ist aufgehoben)
Verf. in VA-Sachen
Abschnitt 9   Verf. in Unterhaltssachen
Unterabschnitt 1 §§ 231–245 Besondere Verfahrensvorschriften
Unterabschnitt 2 §§ 246–248 Einstweilige Anordnung
Unterabschnitt 3 §§ 249–260 Vereinfachtes Verf. über den Unterhalt Minderjähriger
Abschnitt 10 §§ 261–265 Verf. in Güterrechtssachen
Abschnitt 11 §§ 266–268 Verf. in sonst. FamSachen
Abschnitt 12 §§ 269–270 Verf. in LPartSachen
Buch 3   Verfahren in Betreuungs- u. Unterbringungssachen
Abschnitt 1 §§ 271–311 Verf. in Betreuungssachen
Abschnitt 2 §§ 312–339 Verf. in Unterbringungssachen
Abschnitt 3 §§ 340–341 Verfahren in betreuungsgerichtlichen Zuweisungssachen
Buch 4   Verfahren in Nachlass- und Teilungssachen
Abschnitt 1 §§ 342–344 Begriffsbestimmung; örtliche Zuständigkeit
Abschnitt 2   Verfahren in Nachlasssachen
Unterabschnitt 1 § 345 Allgemeine Bestimmungen
Unterabschnitt 2 §§ 346–347 Verwahrung von Verfügungen von Todes wegen
Unterabschnitt 3 §§ 348–351 Eröffnung von Verfügungen von Todes wegen
Unterabschnitt 4 §§ 352–355 Erbscheinsverfahren; Testamentsvollstreckung
Unterabschnitt 5 §§ 356–362 Sonstige verfahrensrechtliche Regelungen
Abschnitt 3 §§ 363–373 Verfahren in Teilungssachen
Buch 5 §§ 374 – 409 Verfahren in Registersachen, unternehmensrech...

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