Rz. 58
Im Nachgang zu der Rechtsprechung des BVerfG und des BGH zur Inhaltskontrolle von Eheverträgen und Scheidungsvereinbarungen[55] stellt sich die Frage, ob auch Verfügungen von Todes wegen sowie Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträge[56] anhand von verfassungsrechtlichen Vorgaben einer intensiven inhaltlichen Überprüfung unterzogen werden müssen. Es ist davon auszugehen, dass auch Testamentsklauseln zunehmend auf ihre verfassungsrechtliche und auch europarechtliche Zulässigkeit überprüft werden. So musste sich der europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit der Auslegung einer Testamentsklausel befassen, wobei es um die erbrechtliche Diskriminierung eines adoptierten Kindes ging.[57]
Im Hinblick auf das Thema "Testamente für Geschiedene und Patchworkehen" seien an dieser Stelle nur zwei Problemkreise dargestellt, die im Rahmen von Geschiedenentestamenten und Testamenten für Patchworkehen relevant sein können:
▪ | Grenzen von Potestativbedingungen und Verwirkungsklauseln |
▪ | Pflichtteilsstrafklauseln. |
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