Rz. 117

An sonstigen gesetzlichen Minderheitsrechten sind insbesondere zu nennen:

Mit 10 % des gesamten Grundkapitals oder anteiligem Betrag von 1 Mio. EUR:

Antrag auf Einzelentlastung von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern, § 120 Abs. 1 S. 2 AktG;
Antrag auf gerichtliche Bestellung besonderer Vertreter zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen, § 147 Abs. 2 S. 2 AktG.

Mit 10 % des bei Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals:

Verlangen auf vorrangige Abstimmung über zuvor nach § 127 AktG zugänglich zu machende Aktionärsvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern, § 137 AktG.

Mit 5 % des gesamten Grundkapitals oder 500.000 EUR Börsenwert:

Antrag auf gerichtliche Bestellung eines anderen Abschlussprüfers aus wichtigem Grund, § 318 Abs. 3 HGB.

Mit 1 % des gesamten Grundkapitals oder anteiligem Betrag von 100.000 EUR:

Antrag auf gerichtliche Bestellung von Sonderprüfern, § 142 Abs. 2 AktG;
Antrag auf gerichtliche Bestellung eines anderen Sonderprüfers aus wichtigem Grund, § 142 Abs. 4 AktG;
Antrag auf gerichtliche Zulassung zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen der Gesellschaft im eigenen Namen, § 148 AktG.

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