RHB sind nach § 255 Abs. 1 HGB zum Zugangszeitpunkt in Höhe ihrer Anschaffungskosten zu bewerten. Weiterhin

verlangt § 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB grundsätzlich, dass Vermögensgegenstände oder Schulden einzeln zu bewerten sind. Allerdings gestattet § 252 Abs. 2 HGB ein Abweichen von der Einzelbewertung in begründeten Ausnahmefällen.

Einer dieser Ausnahmefälle ist bei der Ermittlung der Anschaffungskosten für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen gegeben. Da diese häufig in großen Mengen, durch verschiedene Anschaffungsvorgänge und in gleicher Qualität beschafft werden, stößt man bei Anwendung der Einzelbewertung schnell an seine Grenzen.

Deshalb können nach § 240 Abs. 4 HGB gleichartige Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens (sowie andere gleichartige oder annähernd gleichwertige bewegliche Vermögensgegenstände und Schulden) jeweils zu einer Gruppe zusammengefasst und mit dem gewogenen Durchschnittswert bewertet werden (Durchschnittsmethode bzw. Gruppenbewertung).

Von der Durchschnittsmethode wird in der Praxis sehr häufig Gebrauch gemacht. Dabei wird aus dem Anfangsbestand eines Wirtschaftsjahres und den Zugängen des Wirtschaftsjahres ein Durchschnittswert gebildet. Ziel ist die vereinfachte Ermittlung der Anschaffungskosten.

Die Gruppenbewertung muss zum gewogenen Durchschnitt erfolgen. Der Durchschnittswert wird für eine Abrechnungsperiode berechnet aus dem Anfangsbestand eines Wirtschaftsjahres sowie der Summe aller Zugänge eines Wirtschaftsjahres:

 
Durchschnittswert = Wert des Anfangsbestands eines Wirtschaftsjahres (Mengenmäßiger Anfangsbestand × AK) + Summe des Werts aller Zugänge eines Wirtschaftsjahres (jeweilige Zugangsmenge × jeweilige AK)
Menge des Anfangsbestands eines Wirtschaftsjahres + Summe der Mengen aller Zugänge
 
Praxis-Beispiel

Ermittlung des Werts des Endbestands mittels der (periodischen) Durchschnittsmethode

Es gelten die Ausgangsdaten des obigen Praxis-Beispiels. Danach hatte die Möbelfabrik Müller zum Jahresende 31.12.01 folgende (bewertete) Endbestände festgestellt:

 
  Schrauben Bleche
Inventurbestand (EUR) 2.040 EUR 16.120 EUR

Daraus leitet die Möbelfabrik Müller folgende Bestandsveränderungen für das Wirtschaftsjahr 01 ab:

 
    Schrauben Bleche Gesamt
  Endbestand laut Inventur zum Ende des Wirtschaftsjahrs 01 2.040 EUR 16.120 EUR 18.160 EUR
./. Anfangsbestand 01 laut Schlussbilanz Vorjahr 3.800 EUR 4.500 EUR 8,300 EUR
  Bestandsveränderung -1.760 EUR 11.620 EUR 9.860 EUR

Tab. 4: Ermittlung der Bestandsveränderungen für Schrauben und Bleche (vgl. Tab. 1)

Diese Werte beruhen auf der Anwendung der Durchschnittsmethode. Betrachtet man die Mengen und Anschaffungskosten (bzw. Einzelpreise) je RHB, so gelten für den Anfangsbestand und die Beschaffungen (annahmegemäß) folgende (detaillierte) Daten jeweils für Schrauben (Tab. 5) und Bleche (Tab. 6):

 
Datum Bestand/Vorgang Menge (St.) Preis (EUR/St.) Wert
01.01.01 Anfangsbestand 19.000 0,2 3.800
31.01.01 Zugang 62.500 0,16 10.000

Tab. 5: Anfangsbestand und Zugänge an Schrauben im Wirtschaftsjahr 01

 
Datum Bestand/Vorgang Menge (St.) Preis (EUR/St.) Wert
01.01.01 Anfangsbestand 900 5 4.500
04.02.01 Zugang 25.000 5 100.000

Tab. 6: Anfangsbestand und Zugänge an Blechen im Wirtschaftsjahr 01

Als mengenmäßigen Endbestand hat die Inventur der Möbelfabrik Müller zum 31.12.01 folgende Mengen ergeben:

 
  Schrauben Bleche
Inventurbestand (Menge) 12.000 St. 4.000 St.

Zur Bewertung des mengenmäßigen Endbestands laut Inventur berechnet die Möbelfabrik Müller den (periodischen) Durchschnittswert jeweils für Schrauben und Bleche nach oben stehender Formel kaufmännisch gerundet auf zwei Nachkommastellen:

Hilfsstoff Schrauben:

 
Durchschnittswert = 19.000 × 0,2 + 62.500 × 0,16 = 13.800 = 0,17 EUR/St.
19.000 + 62.500 81.500

Rohstoff Bleche:

 
Durchschnittswert = 900 × 5 + 25.000 × 4 = 104.500 = 4,03 EUR/St.
900 + 25.000 25.900

Der mengenmäßige Endbestand wird mit dem errechneten Durchschnittswert multipliziert. Das Ergebnis entspricht dem wertmäßigen Endbestand:

 
    Schrauben Bleche
  Inventurbestand (Menge) 12.000 St. 4.000 St.
× Durchschnittswert 0,17 EUR/St. 4,03 EUR/St.
= Inventurbestand (Wert) = Endbestand in der Bilanz zum 31.12.01 2.040 EUR 16.120 EUR

Tab. 7: Ermittlung Wert der Endbestände der Bilanz bei Anwendung der Durchschnittsmethode

Darüber hinaus lässt § 256 HGB bei gleichartigen Vermögensgegenständen des Vorratsvermögens wahlweise folgende Bewertungsverfahren zu:

  • FIFO (first in – first out),
  • LIFO (last in – first out),

Im Unterschied zum Durchschnittsverfahren, wird die Bewertung des Endbestands nicht mit einem zuvor errechneten Durchschnittswert vorgenommen, sondern dessen Wert anhand einer unterstellten Verbrauchsfolge errechnet.

 
Praxis-Beispiel

Ermittlung des Werts des Endbestands mittels der (periodischen) LIFO-Methode

Es gelten die Ausgangsdaten des vorigen Beispiels. Im Unterschied dazu soll die Bewertung des Endbestands nun nach der LIFO-Methode erfolgen. D.h. es wird für das gesamte Wirtschaftsjahr 01 angenommen, dass die zuletzt beschafften RHB auch zuer...

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