Erfüllen beide Elternteile die Anspruchsvoraussetzungen, bestimmen sie, wer von ihnen die Monatsbeträge für welche Lebensmonate in Anspruch nimmt, § 5 Abs. 1 BEEG. Werden mehr als die den Elternteilen zustehenden Monatsbeträge beansprucht, gilt § 5 Abs. 2 BEEG.

Gemäß § 7 Abs. 2 BEEG können die im Antrag getroffenen Entscheidungen geändert werden, allerdings nur rückwirkend für die letzten 3 Lebensmonate vor Beginn des Lebensmonats, in dem der Änderungsantrag eingegangen ist.

Die Eltern können für jeden Lebensmonat entscheiden, ob Basiselterngeld, Elterngeld Plus oder Partnerschaftsbonus gewünscht wird. In den ersten 14 Lebensmonaten des Kindes kann der Elterngeld-Bezug unterbrochen werden und später fortgesetzt werden. Die Elterngeldmonate stehen den Eltern gemeinsam zu. Es kann gemeinsam entschieden werden, wer von wann Elterngeld bekommen möchte. Dabei gelten folgende Einschränkungen:

  • Jeder Elternteil muss Elterngeld für mindestens 2 Lebensmonate beanspruchen.
  • Basiselterngeld kann nur in den ersten 14 Lebensmonaten des Kindes beansprucht werden. Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus können auch danach beansprucht werden.
  • Lebensmonate, in denen der Mutter des Kindes Mutterschaftsgeld oder andere Mutterschaftsleistungen zustehen, gelten bei der Mutter als Monate mit Basiselterngeld. Auf den anderen Elternteil wirken sich die Mutterschaftsleistungen nicht aus.
  • Ab dem 15. Lebensmonat darf der Elterngeld-Bezug nicht mehr unterbrochen werden, d. h. mindestens ein Elternteil muss Elterngeld Plus oder Partnerschaftsbonus beziehen, sonst kann danach gar kein Elterngeld mehr bezogen werden.
  • Der Partnerschaftsbonus kann nur für 2, 3 oder 4 aufeinanderfolgende Lebensmonate genommen werden. Außer bei Alleinerziehenden kann er nur gleichzeitig mit dem anderen Elternteil genutzt werden.
 
Praxis-Tipp

Trotz der Möglichkeit zur Änderung des Elterngeldantrags sollte, um Nachteile möglichst zu vermeiden, bei der Aufteilung des Bezugszeitraums die Festlegung sehr sorgfältig vorgenommen und alle hierfür bereits relevanten Sachverhalte berücksichtigt werden.

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