Bis zum jetzigen Zeitpunkt gibt es in den IFRS keine spezifischen Leitlinien für die Bilanzierung von preisregulierten Geschäftsvorfällen, also der Lieferung von Waren und der Erbringung von Dienstleistungen zu Preisen, die einer Regulierung unterliegen. Aus diesem Grund nahm der IASB im September 2012 sein umfassendes Standardsetzungsprojekt zu preisregulierten Geschäftsvorfällen wieder auf und veröffentlichte am 17.9.2014 das Diskussionspapier DP/2014/2 Reporting the Financial Effects of Rate Regulation.

Damit das Fehlen von spezifischen Leitlinien für die Bilanzierung von preisregulierten Geschäftsvorfällen bis zur Veröffentlichung eines (finalen) Standards nicht zu einem Hindernis für die Übernahme der IFRS durch erstmalige Anwender i. S. v. IFRS 1 werden kann, veröffentlichte der IASB am 30.1.2014 außerdem den Zwischenstandard IFRS 14 Regulatorische Abgrenzungsposten. Dieser als Zwischenlösung gedachte Standard gestattet es Unternehmen, die IFRS-Erstanwender sind und die nach ihren bisherigen Rechnungslegungsvorschriften bereits regulatorische Abgrenzungsposten erfasst haben, ihre bisherige Bilanzierung auch nach dem Übergang auf die IFRS fortzusetzen.

Da der IASB auch weiterhin das Ziel verfolgt, einen finalen Standard mit Leitlinien zur Bilanzierung von preisregulierten Geschäftsvorfällen zu entwickeln und IFRS 14 zu ersetzen, wurde nunmehr der ED veröffentlicht.

Für Unternehmen, die ihre Abschlüsse in Übereinstimmung mit den von der EU endorsten IFRS aufstellen, besteht die Besonderheit, dass die Europäische Kommission im Oktober 2015 beschlossen hat, den Endorsement-Prozess für den vorläufigen Standard (IFRS 14) noch nicht zu eröffnen, sondern die Veröffentlichung des finalen Standards abzuwarten. IFRS 14 konnte also von Unternehmen, die ihre Abschlüsse in Übereinstimmung mit den von der EU endorsten IFRS aufstellen, schon mangels Übernahme nicht angewendet werden. Für diese Unternehmen würde die Umsetzung der im ED vorgeschlagenen Leitlinien folglich ein vollständiges Novum in der Rechnungslegung nach den IFRS darstellen.

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