Der Begriff "E-Bilanz" steht für die elektronische Übermittlung von Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen an die Finanzverwaltung nach § 5b EStG. Zu dieser elektronischen Übermittlung sind sämtliche bilanzierende Unternehmen verpflichtet. Sie umfasst jedoch nicht nur die elektronische Übermittlung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung eines Wirtschaftsjahres, sondern einen von der Finanzverwaltung vorgegebenen Datensatz, der wesentlich umfangreichere Daten enthält.[1]

Von der Pflicht zur elektronischen Übermittlung macht die Finanzverwaltung nur in begründeten Härtefällen eine Ausnahme, etwa wenn das betroffene Unternehmen nicht über einen Internetzugang oder die erforderliche EDV-Ausstattung verfügt. GmbHs können sich daher gegen die E-Bilanz kaum zur Wehr setzen. Bei einem Verstoß gegen diese steuerliche Erklärungspflicht kann das Finanzamt ein Zwangsgeld festsetzen und den Gewinn des Unternehmens ggf. schätzen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt ProFirma Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge