Wirtschaftsweise raten: Zeitarbeit nicht als "prekär" bezeichnen
Unter der Überschrift "Arbeitnehmerüberlassung: Im Fadenkreuz der Kritiker" befasst sich der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung im 7. Kapitel des Jahresgutachtens 2011/2012 mit der Frage, wie "prekär" und "atypisch" Leiharbeitsverhältnisse tatsächlich sind.
Wer Zeitarbeit als eine "atypisches" Arbeitsverhältnis bezeichnet, muss erklären können, was dann ein typisches - kurz ein Normalarbeitsverhältnis ist. Als Vergleichsmaßstab würde meist ein unbefristetes, sozialversicherungspflichtiges Vollzeitarbeitsverhältnis herangezogen, so die Wirtschaftsweisen. Das enge das Spektrum der Alternativen aber unzulässig ein. "Denn häufig besteht die Alternative eines Leiharbeitnehmers eben nicht in einem solchen Arbeitsplatz, sondern in einer weniger bevorzugten Beschäftigung außerhalb der Leiharbeitsbranche oder in der Arbeitslosigkeit." Dieses Argument sei von Bedeutung, wenn der negativ konnotierte Begriff "atypisch" für die Zeitarbeit verwendet werde.
"Prekär" ist eher der unbedachte Umgang mit den Begriffen
Der Begriff "prekär" würde wiederum als Charakteristik für einen heiklen Arbeitsplatz verwendet. Darunter würden solche Arbeitsverhältnisse fallen, die zum Beispiel durch ein nicht existenzsicherndes Entgelt gekennzeichnet seien. Doch auch hier sei ein die Vergleichsgruppe entscheidend: Eine Entlohnung, die einen angemessenen Lebensstandard ermögliche, sei sicherlich besser; doch nicht alle Arbeitslose erhalten diese Möglichkeit.
Die Wirtschaftsweisen empfehlen darum auf beide Begriffe zu verzichten. Stattdessen solle man "anhand operationaler und quantifizierbarer Merkmale eine Einschätzung der zur Rede stehenden Arbeitsplätze vornehmen. Für die Zeitarbeit erfolgt dies im Hinblick auf die Entlohnung, die Beschäftigungsstabilität und eine Brückenfunktion in den ersten Arbeitsmarkt."
Wie diese drei Merkmale in der Zeitarbeit ausgeprägt sind, erläutert der Sachverständigenrat auch sogleich:
Zur Entlohnung der Zeitarbeitnehmer führt der Sachverständigenrat an, dass zwar der durchschnittliche Lohn eines Zeitarbeiters im Vergleich zum Normalarbeitsverhältnis niedriger sei, aber dieser Vergleich sei nicht aussagekräftig. Denn in der Zeitarbeit unterscheide sich zum Beispiel die Qualifikation der Beschäftigten signifikant.
Die Beschäftigungsstabilität in der Zeitarbeitsbranche sei vergleichsweise kurz, so die Wirtschaftsweisen. Doch inzwischen sei die durchschnittliche Betriebszugehörigkeit immerhin gestiegen.
Ob die Brückenfunktion in den ersten Arbeitsmarkt nun wirklich empirisch quantifizierbaren Erfolg zeigt, kann der Sachverständigenrat allerdings auch nicht beantworten. Zeitarbeit sei aber zumindest eines der zielführenden Instrumente, um Langzeitarbeitslosigkeit zu überwinden.
Fazit: Zeitarbeit sollte positiver gesehen werden
"Diese Argumente und die erheblichen Flexibilisierungspotenziale, welche die Zeitarbeit den Unternehmen bietet, raten zu einer insgesamt positiven Bilanz der Arbeitnehmerüberlassung", so das abschließende Urteil der Wirtschaftsweisen im Jahresgutachten.
Wie der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) mitteilt, habe das Statistische Bundesamt zugesagt, die Verwendung der Begriffe "prekär" und "atypisch" im Zusammenhang mit Zeitarbeit zu prüfen.
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