Sachverhalt
Der Arbeitgeber stellt seiner Arbeitnehmerin eine Wohnung mit 42 m2 zur Verfügung. Die Wohnung wird zu einem Mietpreis 24,50 EUR pro m2 überlassen, wobei die ortsübliche Kaltmiete 25,50 EUR pro m2 beträgt.
In welcher Höhe ergibt sich der steuer- und sozialversicherungspflichtige Vorteil für die Arbeitnehmerin?
Ergebnis
Eine Anwendung des Bewertungsabschlags ist ausgeschlossen, wenn die Kaltmiete 25 EUR pro m2 übersteigt. Der geldwerter Vorteil kann höchstens im Rahmen der 50-EUR-Sachbezugsfreigrenze steuer- und beitragsfrei bleiben.
Ortsübliche Miete (42 m2 x 25,50 EUR) | 1.071 EUR |
Abzgl. Miete Arbeitnehmerin (42 m2 x 24,50 EUR) | - 1.029 EUR |
Unterschiedsbetrag | 42 EUR |
Abzgl. Kürzung um Freigrenze, da < 50 EUR | - 42 EUR |
Steuer- und sozialversicherungspflichtiger Vorteil | 0 EUR |
Achtung
Übersteigt der Unterschiedsbetrag die monatliche Freigrenze von 50 EUR (bis 2021: 44 EUR), unterliegt der geldwerte Vorteil dem Lohnsteuerabzug und der Sozialversicherungspflicht.
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