Jahresmeldungen für Beschäftigungen im Übergangsbereich sind im Feld "Kennzeichen Midijob" besonders zu kennzeichnen. Zugelassen sind folgende Kennzeichen:

0 = kein Arbeitsentgelt innerhalb des Übergangsbereichs

1 = Arbeitsentgelt innerhalb des Übergangsbereichs

2 = Arbeitsentgelt sowohl innerhalb als auch außerhalb des Übergangsbereichs

Als beitragspflichtiges Bruttoarbeitsentgelt ist die reduzierte beitragspflichtige Einnahme (Übergangsbereichsentgelt) anzugeben. Zusätzlich ist in der Jahresmeldung das tatsächliche Arbeitsentgelt, das ohne die Anwendung der Regelungen des Übergangsbereichs zu berücksichtigen wäre, als "Entgelt Rentenberechnung" zu melden. Sofern eine Beschäftigung auch Beschäftigungszeiten außerhalb des Übergangsbereichs umfasst, sind aus diesen Beschäftigungszeiten die beitragspflichtigen Arbeitsentgelte im Feld "Entgelt Rentenberechnung" zu melden.

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