Versicherungspflicht kann auch auf Antrag begründet werden, wie z. B. in der Renten- und Unfallversicherung[1] oder nach dem Recht der Arbeitsförderung.[2]
Eine auf Antrag bestehende Versicherungspflicht hat dieselben Rechtsfolgen wie die kraft Gesetzes bestehende Versicherungspflicht.
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