Rz. 3

Die Datenerhebung erfolgt im Rahmen einer Bundesstatistik durch das Statistische Bundesamt, eine nach § 2 BStatG selbstständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministers des Inneren. Hierdurch wird eine zentrale Erhebung der Daten zum Bezug von Elterngeld sichergestellt. Dabei kommt das Bundesstatistikgesetz (BStatG) zur Anwendung, durch die Verwendung einheitlicher Vordrucke und Nutzung eines computergestützten Verfahrens wird eine besonders gute Qualität der Erhebung, der Aufbereitung und der Auswertung der Daten gewährleistet.

 

Rz. 4

Um zeitnahe Ergebnisse zu erzielen, muss die Erhebung der Daten nach § 22 Abs. 2 und 3 vierteljährlich erfolgen. Im 1. Jahr der Geltung des BEEG (2007) wurde eine Antragsstatistik gefertigt, seit dem Jahr 2008 erfolgte eine Statistik der abgeschlossenen Fälle. Elterngeldbezüge für bis Ende 2012 geborene Kinder wurden in der ab 2008 durchgeführten Statistik über die beendeten Leistungsbezüge erfasst. In dieser inzwischen eingestellten Statistik erfolgte erst nach Abschluss eines Leistungsbezugs eine Meldung zur Statistik. Für ab Januar 2013 geborene Kinder steht mit der neuen Statistik zum Elterngeld (Leistungsbezüge) die Betrachtung der aktuell laufenden Leistungsbezüge im Vordergrund. Die Statistik über die Leistungsbezüge von Elterngeld wird vierteljährlich jeweils zum Quartalsende für die vorangegangenen 3 Kalendermonate als Totalerhebung durchgeführt.

In der neuen Statistik werden alle Angaben nach dem jeweils zum Berichtszeitpunkt bekannten Bearbeitungsstand erfasst, unabhängig von eventuellen, nicht voraussehbaren späteren Änderungen. Im Einzelfall können sich verschiedene Angaben im Nachhinein ändern. Die veröffentlichten Ergebnisse beinhalten alle Leistungsbezüge im Berichtszeitraum sowie Leistungsbezüge, die für den vorherigen Berichtszeitraum nachgemeldet wurden. Damit solche Nachmeldungen nicht unberücksichtigt bleiben, fließen sie in das Ergebnis desjenigen Berichtszeitraums mit ein, in dem sie gemeldet wurden. Dabei wird eine rückwirkende Anpassung bereits veröffentlichter Ergebnisse aber nicht vorgenommen.

Veröffentlicht wurden für das Kalenderjahr 2022 Statistiken zu den Beziehenden von Elterngeld nach dem Geschlecht, nach Art der Inanspruchnahme oder über den monatlichen Anspruch nach dem Erwerbsstatus vor der Geburt, jeweils differenziert nach den einzelnen Bundesländern.[1]

[1] Vgl. Öffentliche Sozialleistungen Statistik zum Elterngeld Leistungsbezüge 2022, veröffentlicht unter www.destasis.de.

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