Begriff

Zu den Telekommunikationsleistungen gehören die private Nutzung betrieblicher Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräte einschließlich Zubehör, die Überlassung von System- und Anwendungsprogrammen, die der Arbeitgeber auch in seinem Betrieb einsetzt, zur privaten Nutzung durch den Arbeitnehmer sowie die Schenkung entsprechender Geräte und die Einrichtung eines arbeitnehmereigenen Internetzugangs durch den Arbeitgeber.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Lohnsteuer: Die Steuerfreiheit von Telekommunikationsleistungen ergibt sich aus § 3 Nr. 45 EStG; die Pauschalbesteuerung aus § 40 Abs. 2 Nr. 5 EStG.

Sozialversicherung: Die Beitragspflicht von Telekommunikationsleistungen ist in § 14 Abs. 1 Satz 1 SGB IV i. V. m. § 1 SvEV geregelt.

 
Kurzübersicht
 
Entgelt LSt SV
Privatnutzung betrieblicher Kommunikationsmittel frei frei
Entgeltumwandlung zugunsten privater Nutzungsmöglichkeiten frei pflichtig
Internetzuschuss und PC-Schenkung, mit 25 % pauschalbesteuert pauschal frei

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