Der Schüler kann einen Antrag auf Durchführung einer Einkommensteuerveranlagung stellen. Wird die Jahresarbeitslohngrenze nicht überschritten, fällt bei einer Veranlagung zur Einkommensteuer nach Ablauf des Kalenderjahres keine Einkommensteuer an. Die Jahresarbeitslohngrenze, bis zu der bei Schülern im Kalenderjahr 2024 keine Einkommensteuer anfällt, beträgt 12.870 EUR.[1]
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