Rz. 12

Eine weitere wichtige Aufgabe der Integrationsämter ist die Durchführung von Schulungs- und Bildungsveranstaltungen für die in Abs. 2 Satz 6 genannten Funktionsträger. Diese Veranstaltungen sind erforderlich, damit die Funktionsträger die ihnen jeweils obliegenden Verpflichtungen erfüllen können. Die Integrationsämter können die Veranstaltungen selbst durchführen, aber auch Dritte damit beauftragen (§ 29 Abs. 1 Satz 2 SchwbAV). Solche Veranstaltungen können aus Mitteln der Ausgleichsabgabe aber nur gefördert werden, wenn die Integrationsämter an ihrer inhaltlichen Gestaltung maßgeblich beteiligt sind.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Personal Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge