Zusammenfassung

 
Überblick

Durch den Arbeitsschutz sollen die Beschäftigten weitestmöglich vor schädlichen physischen und psychischen Auswirkungen ihrer Berufstätigkeit geschützt werden.

Um die Beschäftigten bestmöglich zu schützen, ist die Arbeit menschengerecht zu gestalten, d. h. die Arbeit und auch die Arbeitsstätte muss seinen Bedarfen, Voraussetzungen und Belangen entsprechen. Dabei liegt besonderes Augenmerk darauf, dass das Arbeitsumfeld einschließlich der Arbeitsmittel so beschaffen ist, dass Unfälle oder andere unmittelbare Gesundheitsschäden weitgehend ausgeschlossen werden können. Es steht dabei das ganzheitliche Wohl des Beschäftigten im Fokus. Die Arbeitsaufgaben sind nicht nur der körperlichen Leistungsfähigkeit, sondern auch der mentalen Belastbarkeit der Beschäftigten anzupassen. Ziel ist es, dass die Arbeit auch über längere Zeiträume ohne Einschränkungen von Gesundheit und Wohlbefinden ausgeübt werden kann.

Der Arbeitsschutz umfasst den sozialen Arbeitsschutz, der den Arbeitnehmer als abhängig Beschäftigten schützt und den technischen Arbeitsschutz, bei dem die Sicherheit am Arbeitsplatz im Vordergrund steht. Der medizinische Arbeitsschutz ist Teil des technischen Arbeitsschutzes.

Der Arbeitsschutz wird in vielen Gesetzen und Verordnungen sowie Normen und Regeln festgeschrieben. Der vorliegende Beitrag soll einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen geben und die wichtigsten gesetzlichen Vorgaben erläutern.

 

1 Begriffserklärungen zu Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit und deren Zusammenhang

Der Arbeitsschutz wird gesetzlich definiert in § 2 Abs. 1 ArbSchG. Danach sind Maßnahmen des Arbeitsschutzes im Sinne dieses Gesetzes Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren einschließlich Maßnahmen der menschengerechten Gestaltung der Arbeit.

§ 3 Abs. 1 ArbSchG verpflichtet den Arbeitgeber, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben.

Der Begriff Arbeitssicherheit ist gesetzlich nicht definiert. Er beschreibt grundsätzlich die gefahrenfreie Ausübung von Berufen. Arbeitssicherheit ist das Ziel des Arbeitsschutzes. Im engeren Sinne bedeutet dieses Ziel, Gesundheitsgefährdungen des Arbeitnehmers zu beseitigen oder zumindest zu minimieren. Im weiteren Sinne bedeutet dieses Ziel, den Arbeitsplatz menschengerecht zu gestalten.

Die Arbeitsschutzmaßnahmen sind also Mittel zum Zweck, die Arbeitssicherheit zu erreichen.

Die staatlichen Gewerbeaufsichtsämter, die Ämter für Arbeitsschutz und die Berufsgenossenschaften überwachen die Arbeitssicherheit.

2 Abgrenzung von technischem, medizinischem und sozialem Arbeitsschutz

2.1 Technischer Arbeitsschutz

Der technische Arbeitsschutz umfasst alle Bereiche, die die Sicherheit der Beschäftigten bei der Arbeit berühren.

Er ist hauptsächlich im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) normiert. Darüber hinaus gibt es diverse Verordnungen, welche das Arbeitsschutzgesetz konkretisieren.

Zum technischen Arbeitsschutz gehören z. B. folgende Regelwerke:

§§ 22 SGB VII enthält Vorschriften über das Einsetzen von Sicherheitsbeauftragten.

2.2 Medizinischer Arbeitsschutz

Der medizinische Arbeitsschutz ist Teil des technischen Arbeitsschutzes. Wegen seiner besonderen Bedeutung wird er jedoch häufig gleichberechtigt neben dem technischen Arbeitsschutz aufgeführt.

Wichtigste Vorschrift ist die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). Der medizinische Arbeitsschutz berücksichtigt das Zusammenspiel von Arbeit und Beruf mit Gesundheit und Krankheit. Die Gesundheit und Leistungsfähigkeit des arbeitenden Menschen sollen gefördert werden. Die Vorbeugung...

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