Kurzbeschreibung
Die versicherungsrechtliche Beurteilung eines Praktikanten wird hier auf einen Blick dargestellt. Darüber hinaus erfolgen Angaben zur Beitragspflicht zur Unfallversicherung, zur Insolvenzgeldumlage sowie zu den Umlagen im U1 und U2-Verfahren.
Vorbemerkung
Bei der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung von Praktikanten müssen verschiedene Aspekte berücksichtigt werden. Die Versicherungspflicht hängt u. a. davon ab, um was für ein Praktikum es sich handelt, ob dieses in der Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschrieben ist und ob der Arbeitgeber dafür ein Entgelt zahlt. Ein schneller Überblick wird hier vermittelt.
Praktikanten
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Sachverhalt Beschäftigung von Arbeitnehmern im |
KV und PV | ALV und RV | UV | Insolvenzgeld- umlage |
U1/U2[1] | ||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Vor- oder Nachpraktikum außerhalb der Einschreibung als Student | vorgeschrieben | ohne Entgelt | frei[2] | Keine Beiträge durch den Arbeitgeber | pflichtig | Beiträge aus 1 % der mtl. Bezugsgröße | ja | nein | nein[3] |
mit Entgelt | pflichtig[4] | Beiträge wie Auszubildende, Geringverdienergrenze (325 EUR) beachten, kein Übergangsbereich, keine Geringfügigkeit bzw. keine Pauschalbeiträge. | pflichtig | Beiträge wie Auszubildende, Geringverdienergrenze (325 EUR) beachten, kein Übergangsbereich, keine Geringfügigkeit. | ja | ja | ja[5] | ||
nicht vorgeschrieben[6] | ohne Entgelt | frei | Keine Beiträge durch den Arbeitgeber | frei | Keine Beiträge durch den Arbeitgeber | nein | nein | nein | |
mit Entgelt bis 538 EUR | frei | Pauschalbeiträge zur KV[7] | ALV: frei RV: pflichtig[8] |
ALV: Keine Beiträge durch den Arbeitgeber RV: Pflichtbeiträge[9], bei Befreiung von der RV-Pflicht Pauschalbeiträge |
ja | ja | ja | ||
mit Entgelt über 538 EUR | pflichtig | Beiträge wie Arbeitnehmer, Übergangsbereich bei Entgelt bis 2.000 EUR beachten | pflichtig | Beiträge wie Arbeitnehmer, Übergangsbereich bei Entgelt bis 2.000 EUR beachten | ja | ja | ja | ||
Zwischenpraktikum während der Einschreibung als Student | vorgeschrieben | ohne Entgelt | frei[10] | Keine Beiträge durch den Arbeitgeber | frei | Keine Beiträge durch den Arbeitgeber | ja | nein | nein[11] |
mit Entgelt | frei | Keine Beiträge durch den Arbeitgeber | frei | Keine Beiträge durch den Arbeitgeber | ja | ja | ja[12] | ||
nicht vorgeschrieben | ohne Entgelt | frei | Keine Beiträge durch den Arbeitgeber | frei | Keine Beiträge durch den Arbeitgeber | nein | nein | nein | |
mit Entgelt bis 538 EUR, bis zu 20 Std./Woche | frei | Pauschalbeiträge zur KV[13] | ALV: frei RV: pflichtig[14]. |
ALV: Keine Beiträge durch den Arbeitgeber RV: Pflichtbeiträge[15], bei Befreiung von der RV-Pflicht keine Pauschalbeiträge zur RV[16] |
ja | ja | ja | ||
mit Entgelt bis 538 EUR, mehr als 20 Std./Woche | frei | Pauschalbeiträge zur KV[17] | ALV: frei RV: pflichtig[18] |
ALV: Keine Beiträge durch den Arbeitgeber RV: Pflichtbeiträge[19], bei Befreiung von der RV-Pflicht keine Pauschalbeiträge zur RV[20] |
ja | ja | ja | ||
mit Entgelt über 538 EUR, bis zu 20 Std./Woche | frei | Keine Beiträge durch den Arbeitgeber, auch keine Pauschalbeiträge. zur KV | ALV: frei RV: pflichtig |
ALV: keine Beiträge durch den Arbeitgeber RV: Beiträge wie Arbeitnehmer, Übergangsbereich bei Entgelt bis 2.000 EUR beachten |
ja | ja | ja | ||
mit Entgelt über 538 EUR, mehr als 20 Std./Woche | pflichtig | Beiträge wie Arbeitnehmer, Übergangsbereich bei Entgelt bis 2.000 EUR beachten | pflichtig | Beiträge wie Arbeitnehmer, Übergangsbereich bei Entgelt bis 2.000 EUR beachten | ja | ja | ja |
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