Der Personalrat hat folgende allgemeine Aufgaben:
1. |
Maßnahmen, die der Dienststelle, ihren Angehörigen oder im Rahmen der Aufgabenerledigung der Dienststelle der Förderung des Gemeinwohls dienen, zu beantragen, |
2. |
darüber zu wachen, daß die zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen durchgeführt werden, |
3. |
sich für die Wahrung der Vereinigungsfreiheit der Beschäftigten einzusetzen, |
5. |
Anregungen und Beschwerden von Beschäftigten entgegenzunehmen und, falls sie berechtigt erscheinen, durch Verhandlung mit der Dienststelle auf ihre Erledigung hinzuwirken, |
6. |
die Eingliederung und berufliche Entwicklung schwerbehinderter Beschäftigter und sonstiger schutzbedürftiger, insbesondere älterer Personen, zu fördern, |
7. |
Maßnahmen zur beruflichen Förderung schwerbehinderter Beschäftigter zu beantragen, |
9. |
mit der Jugend- und Auszubildendenvertretung zur Förderung der Belange der von ihr vertretenen Beschäftigten eng zusammenzuarbeiten, |
10. |
die Verwirklichung des Grundrechts der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern, |
11. |
Maßnahmen, die dem Umweltschutz in der Dienststelle dienen, anzuregen. |
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Personal Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen