Für gering verdienende Arbeitnehmer besteht eine besondere Freibetragsmöglichkeit im Rahmen des Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahrens, wenn sie gleichzeitig mehrere Beschäftigungsverhältnisse ausüben.[1] Der Freibetrag wird beim Dienstverhältnis mit der Steuerklasse VI und in gleicher Höhe ein Hinzurechnungsfreibetrag als Lohnsteuerabzugsmerkmal beim ersten Dienstverhältnis (Steuerklasse I–V) eingetragen.

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