Entscheidungsstichwort (Thema)

Kündigung wegen Störung des Vertrauensverhältnisses - Kündigungsfrist

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Vorsätzlich fehlerhafte Ausfüllung von Arbeitskarten als Kündigungsgrund ohne vorherige Abmahnung.

2. Verfassungswidrigkeit der Kündigungsfristenregelung des § 42 RTV - Maler- und Lackiererhandwerk, der bei fünfjähriger Betriebszugehörigkeit nur eine Kündigungsfrist von 18 Werktagen zum Monatsende vorsieht (im Anschluß an BAG vom 10.3.1994, 2 AZR 605/93).

 

Verfahrensgang

ArbG Oldenburg (Oldenburg) (Entscheidung vom 22.04.1994; Aktenzeichen 2 Ca 845/93)

 

Fundstellen

Haufe-Index 442206

RzK, I 5c Nr 52 (S1-2)

Bibliothek, BAG (LT1-2)

LAGE § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung, Nr 44 (LT1-2)

LAGE § 622 BGB, Nr 32 (L1-2)

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