Kurzbeschreibung

Die Richtlinien stellen Regelungsvorschläge für den richtigen Umgang der Mitarbeiter mit ChatGPT dar. Die Arbeitshilfe enthält drei Muster zu jeweils unterschiedlichen Nutzungsoptionen.

Vorbemerkung

Allgemein

Entscheiden Unternehmen offen, ChatGPT als Arbeitswerkzeug zuzulassen, kann dies von weitreichender Bedeutung sein. Neben dem Auslösen rechtlicher Verpflichtungen und ggf. Risiken müssen mögliche Auswirkungen auf die Außenwahrnehmung des Unternehmens in den Blick gezogen werden.

Um diesen Umständen zu begegnen, ist es geboten, Regeln und Verfahren dafür aufzustellen, ob und in welchem Umfang das Werkzeug genutzt werden darf und wer die Verantwortung für Fehler trägt. Daneben sollten Mitarbeiter in angemessenem Umfang auch geschult werden und insbesondere für potenzielle Risiken im Zusammenhang mit der Nutzung von ChatGPT sensibilisiert werden.

Die folgenden Nutzungsbedingungen dienen dazu, diese Regeln aufzustellen und Haftungsrisiken des Unternehmens zu reduzieren.

Sie können grundsätzlich für jedes Sprachmodell zur Anwendung kommen.

Muster 1: "Nutzungsbedingungen für ChatGPT bei Bestehen einer eigenen Instanz"

Das erste Muster geht davon aus, dass Unternehmen eine eigene Instanz von ChatGPT oder von einem anderen Sprachmodell gemietet haben (Zugang über eine Schnittstelle (API), z.B. Azure Cognitive Services).

Muster 2: "Nutzungsbedingungen für ChatGPT bei beschränkter Erlaubnis"

Steht Ihrem Unternehmen keine eigene Instanz von ChatGPT zur Verfügung oder besteht sonst kein vertragliches Verhältnis zu dem Provider eines Sprachmodells, das den (datenschutz-)rechtlichen Anforderungen entspricht, kann das zweite Muster verwendet werden. In aller Regel wird es nicht in Frage kommen, die öffentlich zugängliche Instanz von ChatGPT für betriebliche Zwecke zu nutzen. Nach aktuellem Stand speichert OpenAI die Inhalte 30 Tage zum Zwecke der Missbrauchsprüfung, selbst dann, wenn der User die Speicherung des Verlaufs und die Verwendung zu Trainingszwecken deaktiviert. Dennoch könnte die Nutzung von ChatGPT für bestimmte Fälle ohne Eingabe unternehmensbezogener Daten erlaubt werden, ähnlich der Erlaubnis Internetsuchmaschinen und sonstiges Material aus dem Internet zu nutzen.

Muster 3: "Nutzungsverbot von ChatGPT"

Steht dem Unternehmen keine eigene Instanz von ChatGPT zur Verfügung oder besteht sonst kein vertragliches Verhältnis zu dem Provider eines Sprachmodells, das den (datenschutz-)rechtlichen Anforderungen entspricht und soll deshalb auch die öffentlich zugängliche Instanz von ChatGPT nicht für betriebliche Zwecke verwendet werden, bietet es sich an, die Verwendung von ChatGPT und vergleichbaren Sprachmodellen für betriebliche Zwecke gänzlich zu untersagen und hierdurch Risiken weitestgehend zu vermeiden.

Nutzungsbedingungen für ChatGPT bei Bestehen einer eigenen Instanz

Vorbemerkung

Dem Unternehmen steht eine eigene Instanz von ChatGPT zur Verfügung (im Folgenden nur "ChatGPT"), die für betriebliche Zwecke und Unternehmensdaten verwendet werden darf [alternativ: eigene Beschreibung].

ChatGPT wird als eines von mehreren Werkzeugen, das bei der Erfüllung bestimmter Aufgaben unterstützen kann, verstanden. Die eigene Arbeitsleistung der Mitarbeiter soll hierdurch nicht ersetzt, sondern ergänzt werden.

Die von ChatGPT generierten Antworten oder Texte können inhaltlich ungenau oder falsch sein sowie ganz allgemein nicht den Anforderungen der Eingabe des Nutzers entsprechen. Es ist daher ein verantwortungsvoller Umgang geboten.

Dies vorausgeschickt gelten für die Nutzung von ChatGPT folgende Regeln:

  1. Der Einsatz ist nur für betriebliche Zwecke erlaubt.
  2. Es besteht keine Pflicht, ChatGPT zu nutzen.[1]
  3. Die Verantwortung für die Inhalte und Arbeitsergebnisse trägt im Falle der Weiterverwendung stets der Nutzer. Arbeitsergebnisse sollten stets nachvollziehbar und erklärbar sein.
  4. Die Verwendung von vollständig automatisiert generierter Kommunikation wie etwa E-Mails oder Briefen an Mitarbeiter (oder Kunden) ist untersagt.[2] Dies gilt nicht für das Generieren bloßer Entwürfe oder für die Vorbereitung oder Aufarbeitung von Kommunikation.
  5. Mitarbeiter dürfen zu keiner Zeit einer ausschließlich auf automatisierter Verarbeitung beruhenden Entscheidung unterworfen werden, wenn diese Entscheidung rechtliche Wirkung entfaltet oder die Person in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt, vgl. Art. 22 Abs. 1 DSGVO.
  6. Fälle, in denen ChatGPT unangemessene Ergebnisse generiert, sind an ..................................... [Stelle im Unternehmen] zu melden.[3] Dies betrifft insbesondere Ergebnisse diskriminierender Art, aber auch sonstige Inhalte, die den Werten (z.B. Diversität, Nachhaltigkeit, Soziale Verantwortung, Innovation, Integrität, Kundenorientierung, Inklusion usw.) des Unternehmens widersprechend.
  7. Die Verwendung von ChatGPT muss im Einklang mit ..................................... [z.B. Verhaltenskodex oder sonstige Verhaltensrichtlinie des Unternehmens] erfolgen.
  8. Der Einsatz von ChatGPT für besonders sensible Bereiche ist untersagt. Dies sind insbesondere:

    [entsprechende Beispiele...

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