Rz. 2
Die Mutter hat über sich folgende Daten grundsätzlich nachzuweisen:
- ihr Geburtsjahr,
- ihren jetzigen und früheren Familiennamen (Geburtsname, Namen aus früheren Ehen),
- ihren Vornamen.
Abgesehen von einem früheren Familiennamen kann der Nachweis der o. a. Daten anhand einer beliebigen Urkunde (z. B. durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder eines Reisepasses) geführt werden.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Personal Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen