Rz. 2

Die Mutter hat über sich folgende Daten grundsätzlich nachzuweisen:

  • ihr Geburtsjahr,
  • ihren jetzigen und früheren Familiennamen (Geburtsname, Namen aus früheren Ehen),
  • ihren Vornamen.

Abgesehen von einem früheren Familiennamen kann der Nachweis der o. a. Daten anhand einer beliebigen Urkunde (z. B. durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder eines Reisepasses) geführt werden.

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