Praxis-Beispiel

Für ein Unternehmen mit Sitz in Deutschland arbeiten in Thailand die Arbeitnehmer I, J, K und L.

Arbeitnehmer I hat schon in Deutschland für das Unternehmen gearbeitet und ist sodann nach Thailand entsandt worden, um dort für 2 Jahre für das deutsche Unternehmen tätig zu sein. Dies ist – wie im Beispiel 6.2 – der Normalfall einer Entsendung im Sinne der Ausstrahlung ([Abschnitt] 3.1).

Arbeitnehmer J war vor der Entsendung in Deutschland bei einem anderen Arbeitgeber beschäftigt. Er ist von seinem neuen Arbeitgeber eigens für die Entsendung nach Thailand eingestellt worden. Auch dies gilt als Entsendung im Rahmen eines in Deutschland bestehenden Beschäftigungsverhältnisses, sofern von einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers in Deutschland bei dem entsendenden Unternehmen im Anschluss an die Entsendung auszugehen ist ([Abschnitt] 3.1.2).

Entsprechendes gilt für den Arbeitnehmer K, der zwar in in Deutschland gewohnt, hier aber zuvor lediglich studiert hat und noch nicht als Arbeitnehmer beschäftigt war und eigens für die Beschäftigung in Thailand eingestellt wurde ([Abschnitt] 3.1.2).

Arbeitnehmer L ist vor einigen Jahren von Deutschland nach Thailand ausgewandert. Er ist nun in Thailand von dem deutschen Unternehmen eingestellt worden, um für dieses Unternehmen in Thailand zu arbeiten. Es handelt sich nicht um eine Entsendung (sog. Ortskraft, [Abschnitt] 3.1).

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