(zu B.2.2.1.3, C.2.1 und C.3.2):

Einstellung eines gesetzlich krankenversicherten Hausmeisters zum 1.2. auf Stundenlohnbasis (12 EUR pro Stunde). Es wird ein verstetigtes Arbeitsentgelt von 480 EUR im Monat vereinbart. Dies entspricht einer monatlichen Arbeitszeit von 40 Stunden (Jahresarbeitszeit = 480 Stunden). Der Arbeitseinsatz soll flexibel erfolgen und die wöchentliche Arbeitszeit demnach schwanken. Der Arbeitgeber schließt mit dem Hausmeister daher eine Gleitzeitvereinbarung über die Einrichtung eines Arbeitszeitkontos ab, die es dem Hausmeister ermöglicht, monatliche Überstunden auf- und abzubauen.

Soweit der Arbeitgeber in der vorausschauenden Betrachtung davon ausgeht, dass das Arbeitszeitkonto zum Ende des maßgebenden Zeitjahres (31.1. des Folgejahres) maximal 40 Stunden Restguthaben enthalten wird, ist der Hausmeister geringfügig entlohnt beschäftigt, weil das durchschnittliche Arbeitsentgelt die Geringfügigkeitsgrenze nicht übersteigt (480 Stunden + 40 Stunden = 520 Stunden : 12 Monate x 12 EUR = 520 EUR). Der Arbeitgeber hat von dem verstetigten Arbeitsentgelt Pauschalbeiträge zur Krankenversicherung und gemeinsam mit dem Arbeitnehmer Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung zu zahlen. Der Arbeitnehmer kann die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht beantragen.

Personengruppenschlüssel: 109
Beitragsgruppenschlüssel: 6-1-0-0

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