Rz. 40n
Die Pauschalierung nach § 40 Abs. 2 S. 2 EStG ist auch für Teilzeitbeschäftigte zulässig, von deren Bezügen nach § 40a EStG pauschale LSt erhoben wird. Die nach § 40 Abs. 2 S. 2 EStG pauschal versteuerten Bezüge bleiben nach § 40 Abs. 2 S. 3 EStG bei der Pauschalierung nach § 40a Abs. bis 4 EStG außer Ansatz. Sie werden damit nicht in die Berechnung der dort geregelten Lohngrenzen (Pauschalierungsgrenzen) einbezogen, können also zusätzlich zum Lohn gezahlt werden, ohne die Pauschalierung nach § 40a EStG zu gefährden.
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