Rz. 40n

Die Pauschalierung nach § 40 Abs. 2 S. 2 EStG ist auch für Teilzeitbeschäftigte zulässig, von deren Bezügen nach § 40a EStG pauschale LSt erhoben wird. Die nach § 40 Abs. 2 S. 2 EStG pauschal versteuerten Bezüge bleiben nach § 40 Abs. 2 S. 3 EStG bei der Pauschalierung nach § 40a Abs. bis 4 EStG außer Ansatz. Sie werden damit nicht in die Berechnung der dort geregelten Lohngrenzen (Pauschalierungsgrenzen) einbezogen, können also zusätzlich zum Lohn gezahlt werden, ohne die Pauschalierung nach § 40a EStG zu gefährden.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Personal Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge