Kurzbeschreibung

Dieses Musterschreiben kann zur Formulierung eines Antrags des Arbeitgebers an das Arbeitsgericht zur Errichtung einer Einigungsstelle verwendet werden. Voraussetzung ist, dass die Verhandlungen mit dem Betriebsrat gescheitert sind, dies ist der Fall, wenn der Betriebsrat weitere Gespräche verweigert.

Vorbemerkung

Eine Einigungsstelle besteht aus einer gleichen Anzahl von Beisitzern sowie einem neutralen Vorsitzenden. Beisitzer der Einigungsstelle können sowohl der Arbeitgeber selbst als auch Mitglieder des Betriebsrats sein. Zulässig ist es aber auch, betriebsfremde Personen als Beisitzer zu bestellen, z. B. Gewerkschaftsbeauftragte oder Rechtsanwälte.

Können sich Betriebsrat und Arbeitgeber auf die Person des Vorsitzenden nicht einigen, so bestellt ihn das örtlich zuständige Arbeitsgericht. Das Arbeitsgericht kann auch angerufen werden, wenn beide Seiten kein Einverständnis über die Zahl der Beisitzer erzielen können.

Mustertext

MUSTER GmbH Köln, den 21.5.xxxx
- Die Geschäftsführung -  

 

An den Betriebsrat

z.H. des Gesamtbetriebsratsvorsitzenden

im Hause

 

Betreff: Meinungsverschiedenheit über die geplante Sonderschicht am Samstag, den 6. Juni

 

Sehr geehrte Damen und Herren Betriebsräte,

durch den Ihnen bekannten Großauftrag der Teuer AG ist es erforderlich, am Samstag, dem 6. Juni eine Sonderschicht zu Umrüstung der Stanzmaschine in der Zeit von 8.00 bis 12.00 Uhr zu fahren. Eine Umrüstung während der Arbeitstage Mo. bis Fr. ist nicht möglich, da die Stanzmaschine in dieser Zeit durchlaufen muss, um die pünktliche Auftragserledigung gegenüber der Teuer AG nicht zu gefährden.

Wir hatten ihnen bereits in den vorangegangenen Gesprächen die Liste der betroffenen Mitarbeiter und deren Einverständniserklärung übergeben. In diesen Gesprächen hatten wir Sie auch um Zustimmung gem. § 87 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BetrVG gebeten. Insbesondere nach der dreistündigen Verhandlung gestern Nachmittag haben wir den Eindruck gewonnen, Sie wollen den Überstunden insbesondere an einem Samstag nicht zustimmen. Die innerbetrieblichen Verhandlungen sind unserer Auffassung nach gescheitert. Wir rufen daher hiermit die Einigungsstelle an.

Die Einigungsstelle sollte mit je 2 Beisitzern besetzt werden. Als Vorsitzenden schlagen wir Herrn Jürgen Loewe, Richter am Arbeitsgericht Düsseldorf, vor.[1]

Bitte teilen Sie innerhalb der nächsten 3 Arbeitstage mit, ob Sie mit dem Vorschlag einverstanden sind.[2] Ansonsten werden wir gem. § 100 ArbGG einen Antrag beim Arbeitsgericht stellen.

 

Mit freundlichen Grüßen

(Geschäftsführerin)

[1] Über den Vorsitzenden und die Zahl der Beisitzer ist möglichst schnell eine Einigung herbeizuführen. Daher sollte der Antrag bereits einen Vorschlag erhalten, um weiteren Schriftwechsel zu sparen. Bei einer Bestellung durch das Gericht würde im Übrigen gem. § 100 Abs. 1 ArbGG geprüft, ob gewährleistet ist, dass der vorgeschlagene Vorsitzende nicht in seiner Eigenschaft als Richter mit der Überprüfung, Auslegung oder Anwendung des Spruchs der Einigungsstelle befasst werden kann. Darauf sollte der Vorschlag bereits Rücksicht nehmen. Der Vorgeschlagene sollte zudem zuvor gefragt worden sein, ob er zur Übernahme des Amts bereit ist.
[2] Hier sollte eine der Eiligkeit der Angelegenheit angemessene Frist gewählt werden. Vorschriften darüber gibt es nicht. Da die Angelegenheit hier besonders eilbedürftig ist, kann die sehr kurze Frist gerechtfertigt sein. Durch die Fristsetzung wird jedenfalls Klarheit darüber geschaffen, wann die antragsstellende Seite das Arbeitsgericht gem. § 100 ArbGG anrufen wird, wenn eine Reaktion ausbleibt.

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