Leitsatz (amtlich)
›§ 113 BGB ist auf Beamtenverhältnisse entsprechend anwendbar.‹
Verfahrensgang
VG Bayreuth |
Bayerischer VGH |
Fundstellen
Haufe-Index 3037538 |
BVerwGE 34, 168 |
BVerwGE, 168 |
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