Zwischen

der Firma ..........................................., diese vertreten durch ...........................................

und

dem Betriebsrat der Firma ..........................................., dieser vertreten durch seinen Vorsitzenden ...........................................

wird folgende Betriebsvereinbarung zur Erreichung, Erhaltung und Steigerung eines möglichst guten Gesundheitszustands aller Beschäftigten abgeschlossen:

Präambel

Arbeitgeber und Betriebsrat sind sich darüber einig, dass die Arbeit in allen Bereichen der Firma so zu gestalten ist, dass eine Gefährdung für das Leben und die Gesundheit nach Möglichkeit vermieden und eine verbleibende Gefährdung so gering wie möglich zu halten ist. Um dieses Ziel zu erreichen, soll den Ursachen betrieblicher Gesundheitsgefährdungen nachgegangen werden. Dafür werden Arbeitgeber, Betriebsrat, die Sicherheitsfachkraft und der Betriebsarzt in enger Zusammenarbeit Maßnahmen erarbeiten.

§ 1 Geltungsbereich

Diese Betriebsvereinbarung gilt für alle Beschäftigten des Unternehmens. Sie gilt für die Planung, Durchführung und Evaluierung aller Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung.

§ 2 Allgemeine Regelungen

Arbeitgeber und Betriebsrat verpflichten sich, einen möglichst optimalen vorbeugenden Arbeits- und Gesundheitsschutz zu erreichen. Für den betrieblichen Arbeitsschutz ist grundsätzlich der Arbeitgeber und seine Beauftragten verantwortlich. Er muss für eine geeignete Arbeitsschutzorganisation im Betrieb sorgen und die erforderlichen Mittel bereitstellen. Er wird zusammen mit dem Betriebsrat bei der Gestaltung der Arbeitsstät-ten besondere Sorgfalt walten lassen. Das gilt vor allem beim Einsatz von Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und sonstigen technischen Einrichtungen.

Arbeitgeber und Betriebsrat überprüfen die erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen regelmäßig auf deren Wirksamkeit und passen sie an aktuelle Entwicklungen und Erkenntnisse an.

§ 3 Mitwirkung des Betriebsrats

Der Betriebsrat ist in die betriebliche Gesundheitsförderung aktiv eingebunden. Er unterstützt den Arbeitgeber bei der Durchführung der entsprechenden Maßnahmen und kümmert sich aktiv um die ständige Verbesserung der bisherigen Maßnahmen. Die gesetzlichen Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte bleiben hier-von unberührt.

§ 4 Mitwirkung der Beschäftigten

Die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber, Betriebsrat und den Arbeitnehmern ist für die Verwirklichung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Betrieb unabdingbar. Die Mitwirkung der Beschäftigten ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass effektive Schutzmaßnahmen und Gesundheitsförderungsprogramme festgelegt werden können, getroffene Maßnahmen von den Beschäftigten akzeptiert und unterstützt werden und die Wirksamkeit der Maßnahmen ermittelt und bewertet werden kann. Alle Beschäftigten sind deshalb aufgefordert, sich aktiv an den gesundheitsfördernden Maßnahmen zu beteiligen. Zudem trifft sie die Pflicht, etwaige von ihnen festgestellte Gefahren umgehend zu melden.

§ 5 "Arbeitskreis Gesundheitsförderung"

Zur Unterstützung des Arbeitgebers und des Betriebsrats wird ein Arbeitskreis zur Gesundheitsförderung gegründet. Dieser erarbeitet Vorschläge für Programme zur betrieblichen Gesundheitsförderung, entwickelt Maßnahmen und setzt diese um. Zudem unterstützt er den Arbeitgeber und Betriebsrat bei der Umsetzung der betrieblichen Gesundheitsförderung.

Dem Arbeitskreis gehören je zwei Mitglieder der Geschäftsführung und des Betriebsrats an. Je nach Bedarf können Dritte beigezogen werden.

§ 6 Programme zur Gesundheitsförderung

Es werden zur Aufrechterhaltung der Gesundheit gezielte Gesundheitsförderprogramme angeboten, wie z.B. Sportangebote (Rückenschule, Fitnesstraining) und Stressbewältigungskurse. Die Teilnahme an die-sen Kursen ist freiwillig. Durch die Nichtteilnahme dürfen einem Arbeitnehmer keine Nachteile entstehen. Die Kosten trägt der Arbeitgeber im Rahmen der steuerlichen Förderung. Die Veranstaltungen werden außerhalb der Arbeitszeit angeboten.

§ 7 Inkrafttreten, Kündigung

Diese Vereinbarung tritt mit ihrer Unterzeichnung in Kraft. Sie kann mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Im Fall einer Kündigung wirken die Regelungen bis zum Abschluss einer neuen Betriebsvereinbarung nach.

Ort, Datum: ............................. Ort, Datum: ..............................

.............................................

[Geschäftsleitung]

..............................................

[Betriebsrat]

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