Gesundheitsförderung: Mit Betriebsrat lebt es sich gesünder

Betriebsräte setzen sich für die Belange der Beschäftigten im Unternehmen ein. Und das auch, wenn es um die betriebliche Gesundheitsförderung geht, wie eine Studie belegt.

Betriebsräte haben ein Mitbestimmungsrecht. Dies spielt eine Rolle, wenn es z. B. um Stellenbesetzungen geht. Aber auch bei Fragen wie Arbeitszeiten, Gefährdungen, Sicherheit oder Gesundheit haben sie „ein Wörtchen“ mitzureden. Was ein Einzelner nicht schafft oder mehrere zusammen nicht durchsetzten können, hat ein anderes Gewicht, wenn es vom Betriebsrat an den Arbeitgeber herangetragen wird.

Wahrscheinlichkeit der Gesundheitsförderung steigt um fast 20 %

Betriebliche Mitbestimmung hat für Arbeitnehmer durchweg einen positiven Effekt. Das konnten Wissenschaftler der Universität Trier, der Bournemouth University sowie der George Washington University mit einer empirischen Untersuchung nachweisen. Sie konnten aber auch aufzeigen, dass sich Unternehmen mit einem Betriebsrat häufiger an unternehmensübergreifenden Netzwerken zur Gesundheitsförderung beteiligen als andere. Und bei der betrieblichen Gesundheitsförderung sind sie deutlich aktiver etwa durch ...

  • Fehlzeitenanalyse,
  • Beschäftigtenbefragungen,
  • Gesundheitszirkel,
  • Gesundheitsuntersuchungen,
  • Gesundheitstage,
  • Physiotherapieangebote,
  • Schulungen und Beratung zu Sucht, seelischen Problemen oder Ernährung sowie
  • finanzielle Unterstützung für außerbetriebliche Präventionsmaßnahmen.

Wenn es einen Betriebsrat gibt, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass betriebliche Gesundheitsförderung angeboten wird, um fast 20 %.

Mittler zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Betriebsräte sorgen aber auch dafür, dass Informationen verbreitet werden. Sie informieren z. B. die Beschäftigten über Gesundheitsrisiken. Und sie teilen der Geschäftsleitung mit, wo es Probleme im Arbeitsprozess gibt oder welche Bedürfnisse die Belegschaft hat etwa auch beim Thema Gesundheit und Wohlbefinden.

Nur sichere Arbeit ist gesunde Arbeit

Außer dem Mitbestimmungsrecht haben Betriebsräte noch weitere Befugnisse, die bei Gesundheitsthemen ebenfalls eine Rolle spielen können:

  • Sie können Betriebsvereinbarungen abschließen.
  • Sie können bewirken, dass gesundheitsfördernde Maßnahmen trotz Kosten für den Arbeitgeber stattfinden.
  • Sie dürfen überwachen, ob der Arbeitgeber die gesetzlichen Vorgaben zur Arbeitssicherheit einhält.

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