Leitsatz (redaktionell)

Werden in einem Betrieb, in dem nur ein Jugendvertreter zu wählen ist, irrtümlich drei Jugendvertreter gewählt und wird die Wahl nicht angefochten, so verbleibt es für die Dauer der Wahlperiode bei der Besetzung der Jugendvertretung mit drei Mitgliedern.

 

Orientierungssatz

1. Offizialmaxime im Beschlußverfahren.

2. Nichtigkeit der Wahl einer Jugendvertretung.

 

Verfahrensgang

LAG Hamm (Entscheidung vom 27.05.1971; Aktenzeichen 8 BVTa 3/71)

 

Fundstellen

Haufe-Index 437036

DB 1972, 686

SAE 1973, 69 (LT1)

AP § 20 BetrVG Jugendvertreter (LT1), Nr 2

AR-Blattei, Betriebsverfassung VIA Entsch 6

AR-Blattei, ES 530.6.1 Nr 6

EzA § 22 BetrVG, Nr 2

PraktArbR BetrVG §§ 60-71, Nr 2 (LT1)

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