Mit dem für den Arbeitgeber transparenten sogenannten beschleunigten Fachkräfteverfahren soll die Einreise und Aufnahme der Beschäftigung innerhalb von 4 Monaten möglich sein.[1] Zu diesem Zweck wird eine Vereinbarung zwischen dem zukünftigen Arbeitgeber und der zuständigen Ausländerbehörde geschlossen.[2] Dafür führt die Behörde neben der allgemein beschleunigten Verfahrensdurchführung ggf. auch das Feststellungsverfahren zur Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation durch, holt beschleunigt die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ein und begleitet die zuständige Auslandsvertretung bei der Visumserteilung.

 
Hinweis

Beschleunigtes Fachkräfteverfahren

Für die Gewinnung von Fachkräften sollte das beschleunigte Fachkräfteverfahren[3] ("Fast-Track-Verfahren") gewählt werden. Das Verfahren kann nur durchgeführt werden, wenn sich die Fachkraft noch im Ausland befindet und bislang noch keinen Visumsantrag gestellt hat.

Der Arbeitgeber hat

  • der Ausländerbehörde die erforderlichen Informationen und Unterlagen der ausländischen Fachkraft zur Verfügung zu stellen (Kontaktdaten und Qualifikationsnachweise),
  • sich von ihr bevollmächtigen zu lassen und
  • selbst wiederum die Ausländerbehörde für die Verfahrensdurchführung zu bevollmächtigen.[4]

Für das Verfahren wird eine Gebühr von 411 EUR fällig.[5]

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