Entscheidungsstichwort (Thema)

Kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei "Ausgruppierung" eines tariflichen Angestellten in den außertariflichen Bereich

 

Orientierungssatz

1. Der Betriebsrat hat kein Mitbestimmungsrecht bei der "Ausgruppierung" eines Arbeitnehmers aus dem tariflichen Bereich in den außertariflichen Bereich.

2. Berufung eingelegt - 12 TaBV 105/88.

 

Normenkette

BetrVG § 99 Abs. 1 S. 1

 

Fundstellen

Haufe-Index 445696

DB 1988, 1860 (ST1)

NZA 1988, 703-704 (ST1)

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