Die Überwachung des Arbeitsschutzes ist in Deutschland Aufgabe des Staates, in den meisten Ländern Aufgabe der Gewerbeaufsicht und der Berufsgenossenschaften.

Nach dem ArbSchG haben die zuständigen Behörden die Einhaltung des Gesetzes und der auf Grund des Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen zu überwachen und die Arbeitgeber bei der Erfüllung ihrer Pflichten zu beraten.

Die Aufgaben und Befugnisse der Berufsgenossenschaften als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung richten sich, soweit nichts anderes bestimmt ist, nach den Vorschriften des Sozialgesetzbuchs. Das Gesetz sieht vor, dass die zuständigen Behörden und die Berufsgenossenschaften bei der Überwachung eng zusammenwirken und den gegenseitigen Erfahrungsaustausch fördern. Sie unterrichten sich gegenseitig über durchgeführte Betriebsbesichtigungen und deren wesentliche Ergebnisse.

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