Ein Überblick über Versicherungen für Mitarbeitende

Zusätzliche Versicherungsangebote vom Arbeitgeber sind mehr als ein Zeichen der Fürsorge an die Beschäftigten, sie helfen im Ernstfall, existentielle Probleme abzuwenden. Ein Überblick über zusätzliche Versicherungen, die Arbeitgeber ihren Beschäftigten bieten können.

Eine gute Unternehmenskultur wird für Beschäftigte immer wichtiger – und diese hilft im Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte. Zu einer solchen gehört es auch, Mitarbeitenden mehr als lediglich ein wettbewerbsfähiges Gehalt anzubieten. Bei der Positionierung als guter Arbeitgeber können Leistungen unterstützen, die über das Gehalt hinaus Absicherung bringen. Risiken wie Berufsunfähigkeit rücken dabei ebenso in den Fokus, wie die finanzielle Sicherheit im Rentenalter. Eine Übersicht über die Möglichkeiten, die Firmen haben.

Betriebliche Altersversorgung (bAV) als Mitarbeiterbenefit

Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Mitarbeitenden beim Aufbau einer zusätzlichen betrieblichen Altersvorsorge zu unterstützen – seit Anfang des Jahres 2022 obligatorisch auch mit Zuschüssen. Für Angestellte ergeben sich daraus, neben einer deutlich besseren finanziellen Absicherung im Rentenalter, auch steuerliche Vorteile. Von selbigen profitieren auch Unternehmen selbst, ebenso wie von Einsparungen in punkto Sozialversicherungsbeiträge. All diesen Vorteilen steht ein vermeintlich hoher Verwaltungsaufwand gegenüber. Daher wird Personalverantwortliche die gute Botschaft freuen: Es stehen heute flexible und zugleich risikoarme Lösungen zur Verfügung, um die Herausforderung der Verwaltung zu meistern. Da die Bezuschussung der bAV ohnehin obligatorisch ist, können Arbeitgeber mit vergleichsweise geringen finanziellen Mitteln punkten. Ein hohes Maß an sozialer Verantwortung können Unternehmen übernehmen, wenn sie insbesondere Geringverdiener beim Aufbau einer bAV unterstützen. Zudem wird der Arbeitgeber dabei gefördert: 30 Prozent des Beitrags erhält er als staatlichen Zuschuss.

Betriebliche Krankenversicherung (bkV) als Betriebsausgaben abzugsfähig

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sind in vielen Fällen nicht ausreichend – und auch private Versicherungen weisen oft Lücken auf. Folglich werden häufig zusätzliche Services benötigt. Von einer guten Gesundheitsversorgung der Beschäftigten profitiert nicht zuletzt auch der Arbeitgeber, denn durch gute Vorsorge sinken die Risiken krankheitsbedingter Ausfälle. Hier kommt die betriebliche Krankenversicherung ins Spiel, die nicht zuletzt auch für mehr Loyalität seitens der Angestellten sorgt. Arbeitgeber können zwischen verschiedenen Leistungsebenen auswählen, die in der Basisversion beispielsweise Zahnzusatz, Sehhilfen und Auslandschutz umfassen. In Premiumversionen sind dann etwa auch stationäre Krankenhausaufenthalte mit Chefarztbehandlung und Einbettzimmer enthalten. Im Einzelfall sind auch Familienangehörige mitversicherbar. Interessant: Die Beiträge sind als Betriebsausgaben voll abzugsfähig.

Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) als Direktversicherung gefördert

Jeder vierte Angestellte ist im Lauf seines Lebens von Berufsunfähigkeit betroffen. Hier sorgt die BU vor und bietet der Belegschaft eine finanzielle Absicherung im Falle, dass sie unverschuldet über einen längeren Zeitraum nicht mehr arbeitsfähig sind. Die betriebliche BU ist insofern besonders interessant, als dass der Staat sie im Rahmen der Direktversicherung fördert – auf den Beitrag werden weder Steuern noch Sozialversicherungsabgaben berechnet. Angestellte profitieren von umfassendem Versicherungsschutz während der gesamten Berufszeit. Dabei stehen drei unterschiedliche Finanzierungswege zur Verfügung: im Rahmen einer Arbeitgeberfinanzierung, einer Arbeitnehmerfinanzierung oder einer Mischfinanzierung (gilt auch für den BU-Rahmenvertrag). Für Firmen sind die Beiträge komplett als Betriebsausgaben absetzbar. Eine Option zur Direktversicherung ist ein Rahmenvertrag über den Arbeitgeber für eine private BU.  Diese bietet auch für Familienangehörige der Belegschaft einen zusätzlichen Schutz und ermöglicht durch eine Bündelung bestimmte Sonderkonditionen.

Gruppenunfallversicherung: Versicherung auch für Freizeitunfälle

Die gesetzliche Unfallversicherung springt nur bei Arbeits- oder Wegunfällen ein. Um die daraus resultierende Lücke zu schließen, wird eine Unfallversicherung für Mitarbeitende als sogenannte Gruppenunfallversicherung interessant – denn diese greift auch bei Ereignissen in der Freizeit. Die sogenannte Gruppenunfallversicherung können Betriebe anbieten, sofern sie mehr als drei Beschäftigte haben – so werden Vorzugskonditionen gesichert. Denn aufgrund des Risikoausgleichs im Kollektiv werden deutlich attraktivere Prämien möglich. Profitieren können Beschäftigte, aber auch die Chefetage. Von Vorteil ist ferner, dass im Rahmen des Abschlusses keine Gesundheitsprüfung notwendig ist und der Arbeitgeber von flexiblen Gestaltungsmodellen profitiert. Ein hilfreiches Angebot kann zudem auch die Todesfallleistung in der Unfallversicherung sein – diese sichert Hinterbliebene im Falle des Falles ab. Insgesamt stellt die Gruppenunfallversicherung eine wichtige Ergänzung zum gesetzlichen Gegenstück dar und verspricht einen entscheidenden positiven Einfluss auf die Mitarbeiterbindung und Außenwirkung als attraktiver Arbeitgeber.

Directors-and-Officers-Versicherung (D&O) für das Top-Management

Für Führungskräfte im Top-Management gilt der Grundsatz: "Wer führt, der haftet". Doch dies bedeutet in der Praxis häufig eine Schwierigkeit – denn so stehen Führungskräfte mit ihrem persönlichen Vermögen ein. Um die damit verbundenen Risiken zu senken, können Unternehmen für ihre Führungsriege eine Directors-and-Officers-Versicherung, kurz D&O-Versicherung, für etwaige Fehlentscheidungen abschließen. Dabei sind im Bedarfsfall neben direkten finanziellen Folgen auch deren Konsequenzen abgesichert: So werden die Kosten für Anwälte oder für Krisen-PR-Beratung übernommen. Die Police wendet sich exklusiv an Geschäftsführer, Gesellschafter und Aufsichtsräte.


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