Als Grundlohn ist der auf einen Stundenlohn umgerechnete laufende Arbeitslohn anzusetzen, den der Arbeitnehmer für den jeweiligen Lohnzahlungszeitraum aufgrund seiner regelmäßigen Arbeitszeit erhält (z. B. auch laufend bezogene Sachbezüge, vermögenswirksame Leistungen, Fahrtkostenzuschüsse). Regelmäßige Arbeitszeit ist die für das jeweilige Dienstverhältnis vereinbarte Normalarbeitszeit.

Für die Berechnung des Stundengrundlohns ist der Grundlohn des Lohnzahlungszeitraums durch die Stunden der regelmäßigen Arbeitszeit im jeweiligen Lohnzahlungszeitraum zu teilen.

 
Stundengrundlohn = Grundlohn
Stunden der regelmäßigen Arbeitszeit

Bei einem monatlichen Lohnzahlungszeitraum sind die tarifvertraglich bzw. vertraglich vereinbarten Wochenarbeitsstunden × 4,35 als Gesamtstundenzahl anzusetzen. Arbeitsausfälle, z. B. durch Urlaub oder Krankheit, werden nicht berücksichtigt.

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