Die Krankenkasse hat spätestens einen Monat vor Ablauf des Monats, für den der Zusatzbeitrag erstmals erhoben oder für den der Zusatzbeitragssatz erhöht wird, ihre Mitglieder in einem gesonderten Schreiben auf das Sonderkündigungsrecht, auf die Höhe des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes sowie auf die Übersicht des GKV-Spitzenverbandes zu den Zusatzbeitragssätzen hinzuweisen.

 
Praxis-Beispiel

Fristgerechte Wahl der neuen Krankenkasse und Zeitpunkt des Krankenkassenwechsels

 
Zusatzbeitrag wird erhöht ab 1.1.2024  
Hinweispflicht der Krankenkasse spätestens am 31.12.2023  
Frist zur Ausübung des Sonderwahlrechts bis 31.1.2024  
Wahlerklärung gegenüber der neu gewählten Krankenkasse am 10.1.2024  
Mitgliedschaft endet am 31.3.2024  

Die Wahlerklärung des Mitglieds gegenüber der neu gewählten Krankenkasse muss spätestens bis zum 31.1.2023 erfolgen.

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