Der Antrag soll enthalten:
1. |
die Bezeichnung der Urkunde; |
2. |
die Bezeichnung der Tatsachen, die durch die Urkunde bewiesen werden sollen; |
3. |
die möglichst vollständige Bezeichnung des Inhalts der Urkunde; |
4. |
die Angabe der Umstände, auf welche die Behauptung sich stützt, dass die Urkunde sich in dem Besitz des Gegners befindet; |
5. |
die Bezeichnung des Grundes, der die Verpflichtung zur Vorlegung der Urkunde ergibt. Der Grund ist glaubhaft zu machen. |
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