Bezieht das Mitglied

  • mehrere laufende Betriebsrenten,
  • mehrere einmalig gezahlte Betriebsrenten,
  • eine laufende Betriebsrente und eine einmalig gezahlte Betriebsrente,
  • eine laufende Betriebsrente und einen laufenden/einmalig gezahlten anderen Versorgungsbezug oder
  • eine laufende/einmalig gezahlte Betriebsrente und Arbeitseinkommen

ist der Status "Mehrfachbezug" erfüllt und die Krankenkasse trifft die Entscheidung, ob und inwiefern ein Freibetrag zu berücksichtigen ist.

Die Krankenkasse stellt den Anspruch auf den Freibetrag dem Grunde und der Höhe nach fest und übermittelt das Ergebnis den Zahlstellen in der Rückmeldung. Die Krankenkasse trifft die Entscheidung nach eigenem Ermessen, welche Zahlstelle den Freibetrag in welcher Höhe zu berücksichtigen hat.[1]

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