Sofern der gemeldete VBmax keine Anwendung mehr findet, wird dies von der Krankenkasse durch eine Änderungsmeldung mit dem Wert VBmax 0,00 EUR angezeigt, in der kein VBmax mehr angegeben wird. Dies gilt z. B. in den Fällen, in denen aufgrund des Wegfalls eines zweiten Versorgungsbezugs der erste Versorgungsbezug in voller Höhe beitragspflichtig wird.

Daneben werden Änderungen, z. B. bei der Versicherungsnummer oder dem Aktenzeichen der Krankenkassen über eine Änderungsmeldung übermittelt.

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