Für Zwecke der Musterungsvorbereitung und der Wehrüberwachung teilt die Meldebehörde dem zuständigen Karrierecenter der Bundeswehr[1] [Bis 08.08.2019: Kreiswehrersatzamt] die Änderung folgender gespeicherter Daten aller männlichen Deutschen ab dem Alter von 17 Jahren bis zum Ablauf des Jahres, in dem sie das 32. Lebensjahr vollendet haben, mit:

 

1.

Familiennamen,

 

2.

frühere Namen,

 

3.

Vornamen,

 

4.

Doktorgrad,

 

5.

Tag und Ort der Geburt,

 

6.

Staatsangehörigkeiten,

 

7.

gegenwärtige und frühere Anschriften, Haupt- und Nebenwohnung, bei Zuzug aus dem Ausland auch die letzte frühere Anschrift im Inland,

 

8.

Tag des Ein- und Auszugs,

 

9.

Familienstand,

 

10.

Sterbetag und -ort.

[1] Geändert durch Gesetz zur nachhaltigen Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr (Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz – BwEinsatzBerStG). Anzuwenden ab 09.08.2019.

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