Überblick
  • Im Hinblick auf die Arbeitsfähigkeit der Beschäftigten bis zur Rente sind psychische Belastungen und Erkrankungen von zunehmender Bedeutung.
  • Psychische Belastungen sind als neutral zu betrachten, d. h., sie führen nicht per se zu negativen Beanspruchungen. Unter bestimmten Umständen können aber aufgrund von psychischen Belastungen Fehlbeanspruchungen, Befindlichkeitsstörungen und im weiteren Verlauf Erkrankungen entstehen.
  • Psychische Erkrankungen führen zu langen Ausfallzeiten und belasten damit die Unternehmen, unabhängig davon, ob private oder betriebliche Ursachen dafür verantwortlich sind.
  • Der Arbeitgeber ist zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung verpflichtet. Psychische Belastungen gelten dabei ebenso als Gefährdungsfaktoren wie mechanische, elektrische oder sonstige Gefährdungen.
  • Die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung für psychische Belastungen sollte Schritt für Schritt erfolgen, angefangen von der Grob- bis hin zur Feinanalyse. Betriebsräte sind, sofern vorhanden, in die Regelungen zur Gefährdungsbeurteilung einzubeziehen. Je konkreter die Analyse, desto mehr müssen die Beschäftigten eingebunden werden.

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