Nach § 614 BGB ist die Vergütung erst nach der Leistung der Dienste zu entrichten. Ist die Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen, so ist sie nach dem Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten. Der Arbeitnehmer geht also mit der Erbringung seiner Dienste in Vorleistung, die Vergütung hierfür wird erst nach der erbrachten Leistung fällig. Üblicherweise wird das Gehalt monatsweise ausgezahlt, sodass der Arbeitnehmer jeweils zum Ende des Monats oder zum Beginn des folgenden Monats seine Vergütung erhält.

Die Zahlung eines Vorschusses dient in aller Regel dazu, den Arbeitnehmer bei der Zahlung größerer (unvorhergesehener) Ausgaben bezüglich seiner Lebensführung zu unterstützen. Der Arbeitnehmer erhält durch den Vorschuss kurzfristig Liquidität.

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