Die für einen Arbeitsausfall geforderten wirtschaftlichen Gründe sind im Gesetz nicht näher definiert. Allgemein gehören hierzu alle Störungen, die sich mittelbar oder unmittelbar aus der Teilnahme am Wirtschaftsleben bzw. dem wirtschaftlichen Ablauf ergeben. Auslöser können konjunkturelle oder strukturelle Störungen der Gesamtwirtschaftslage sein, die entweder selbst zu Arbeitsausfällen führen oder betriebliche Strukturveränderungen verursachen, die einen Arbeitsausfall zur Folge haben. Steigende Energiepreise für sich genommen sind keine wirtschaftlichen Gründen. Liegt allerdings zeitgleich ein Auftragsmangel oder ein Absatzrückgang vor, der auch Folge der Weitergabe von Preissteigerungen an die Kunden sein kann, besteht ein wirtschaftlicher Grund für einen Arbeitsausfall. Die wirtschaftlichen Gründe müssen nicht die ausschließliche, aber die wesentliche (überwiegende) Ursache für den Arbeitsausfall darstellen und während der gesamten Dauer der Kurzarbeit vorliegen.

 
Praxis-Beispiel

Wirtschaftliche Gründe

Wirtschaftliche Gründe für einen Arbeitsausfall sind:

  • Auftragsmangel oder Absatzrückgang aufgrund von Rezession oder Konjunkturlage,
  • Rohstoff- oder Werkstoffmangel,
  • Wegfall von Transportmöglichkeiten,
  • Umstellung der Produktionsprozesse, Automatisierung.

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