Der Wiedereintritt der Krankenversicherungspflicht führt jedoch nicht immer automatisch zurück in die GKV. Denn wer nach Vollendung des 55. Lebensjahres versicherungspflichtig wird, bleibt grundsätzlich krankenversicherungsfrei und muss sich damit weiterhin in der privaten Krankenversicherung versichern.[1]

Wer sich frühzeitig für eine Absicherung in der privaten Krankenversicherung entschieden hat, soll diesem System auch im Alter angehören.

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