Der Beitrag für den Basistarif ohne Selbstbehalt und in allen Selbstbehaltsstufen darf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übersteigen. Dieser Höchstbeitrag errechnet sich für 2024 aus dem allgemeinen Beitragssatz der Krankenkassen (14,6 %) und der Beitragsbemessungsgrenze 2024 von 5.175 EUR (2023: 4.987,50 EUR) zzgl. des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes (2024: 1,7 %; 2023: 1,6 %). Der Höchstbeitrag für den Basistarif beträgt 2024 damit 843,53 EUR. Dazu kommt noch der Beitrag für die Pflegeversicherung.

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