Unter Vibrationen werden alle mechanischen Schwingungen verstanden, die durch Gegenstände auf den menschlichen Körper übertragen werden und zu einer mittelbaren oder unmittelbaren Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten führen können. Vibrationen treten bei der Benutzung von Arbeitsmitteln auf. Es werden 2 Arten von Vibrationen unterschieden:
- Hand-Arm-Vibrationen (HAV) sind definiert als mechanische Schwingungen im Frequenzbereich zwischen 8 und 1.000 Hz, die bei Übertragung auf das Hand-Arm-System des Menschen Gefährdungen verursachen können.
- Ganzkörper-Vibrationen (GV) sind mechanische Schwingungen im Frequenzbereich zwischen 0,1 und 80 Hz, die bei Übertragung auf den gesamten Körper Gefährdungen verursachen können.
Aufgabe des Arbeitsschutzes ist es, derartige physikalische Einwirkungen am Arbeitsplatz zu vermeiden oder zu verringern.
Es gelten:
- Arbeitsschutzgesetz
- LärmVibrationsArbSchV: Sie setzt die beiden EU-Richtlinien für Lärm- und Vibrationsexposition (20031/10/EG, 2002/44/EG) um.
- TRLV Vibrationen: Teil: Allgemeines, Teil 1: Beurteilung der Gefährdung, Teil 2: Messung, Teil 3: Vibrationsschutzmaßnahmen
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